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Daten & Fakten

Daten, Fakten & Definitionen zu Arbeitslosigkeit
(Stand: 2. Februar 2016)

 

Daten & Fakten¹

 

Arbeitslosigkeit:

Im Jänner 2016 waren beim Arbeitsmarktservice Österreich 424.989 Personen (davon 156.665 Frauen und 268.324 Männer) „arbeitslos“ vorgemerkt. Dies ist eine Veränderung um 4,6% im Vergleich zum Vorjahr. Weitere 65.257 Personen befanden sich in Schulungen des AMS (-1,6% im Vergleich zum Vorjahr). Die durchschnittliche Verweildauer in Arbeitslosigkeit beträgt 118 Tage (19,1% im Vergleich zum Vorjahr).

 

Arbeitslos vorgemerkte Personen:

Den größten Anstieg bei der Zahl der vorgemerkten Personen gibt es derzeit bei Personen ab 60 Jahren (18,9% im Vergleich zum Vorjahr), bei AkademikerInnen (17,5%), bei Personen mit höherer Ausbildung (14,1%), bei 55 bis 59-Jährigen (10,6%), bei AusländerInnen (10,1%) sowie in Wien (9,9%).

 

Arbeitslosenquoten:

Die vom AMS erhobene Arbeitslosenquote liegt im Jänner 2016 bei 10,9% (im Vergleich zu 10,5% im Vorjahr). Am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffen waren im Dezember 2015² vor allem Personen mit maximal Pflichtschulabschluss (Arbeitslosenquote 29,2%), AusländerInnen (16,4%), Wien (15,3%), Kärnten (14,0%), 60 bis 64-Jährige (13,5%) sowie 20 bis 24-Jährige (12,6%).

 

Beschäftigung:

Im Dezember 2015 waren in Österreich 3.512.128 Personen (1,2% im Vergleich zum Vorjahr) beschäftigt. Die Zahl der unselbständig Beschäftigten und die Beschäftigungsquote steigen seit Jahrzehnten langsam an. Allerdings gelingt dies nur durch die Zunahme von (oft nicht existenzsichernder) Teilzeitbeschäftigung. Denn die Zahl der Vollzeitarbeitsverhältnisse ist relativ stabil. 27,9% (Frauen: 46,9%, Männer: 10,9%) der in Österreich beschäftigten Menschen arbeiteten im Jahr 2014 in Teilzeit – 1994 lag dieser Wert mit 13,6% (Frauen: 26,0% / Männer: 4,2%) noch deutlich niedriger³.

 

Dauer der Arbeitslosigkeit:

Mit dem Alter der Betroffenen steigt nicht nur ihr Risiko, arbeitslos zu werden, sondern auch die Dauer der Arbeitslosigkeit. Im Dezember 2015 lag die Arbeitslosenquote der 45 bis 49-Jährigen bei 9,6%, für die 50 bis 54-Jährigen bei 9,9%, für die 55 bis 59-Jährigen bei 12,2% und für die 60 bis 64-Jährigen bereits bei 13,5%.
Im Jänner 2016 dauerte die Arbeitslosigkeit für die 45 bis 49-Jährigen durchschnittlich 134 Tage, für die 50 bis 54-Jährigen durchschnittlich 144 Tage, für die 55 bis 59-Jährigen durchschnittlich 169 Tage und für Personen ab 60 durchschnittlich 218 Tage.

 

Ältere Arbeitslose:

Die Arbeitslosigkeit von Menschen über 50 Jahren ist durch die Beschäftigungsinitiative 50+ stark in das öffentliche Bewusstsein geraten. Die Arbeitslosenquote für Menschen über 50 ist in den letzten Jahren jedoch kaum überdurchschnittlich gestiegen. Allerdings steigt aufgrund des demographischen Wandels der Anteil der Menschen über 50 Jahren an den Arbeitslosen insgesamt. Während im Jahr 2008 nur 20,5% der Arbeitslosen über 50 Jahre alt waren, lag ihr Anteil 2014 bereits bei 25,6%. Im Jänner 2016 lag ihr Anteil bei 26,6%.

 

Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitbeschäftigungslosigkeit:

Im Jänner 2016 waren 53.180 Personen in Österreich langzeitarbeitslos (163,2% im Vergleich zum Vorjahr) und 121.387 Personen langzeitbeschäftigungslose Arbeitslose (18,1% im Vergleich zum Vorjahr).

 

Arbeitslosigkeit nach Personenmerkmalen:

In vielen Fällen sind eine niedrige Ausbildung, gesundheitliche Probleme oder das Alter Gründe für Arbeitslosigkeit. Im Jänner 2016 hatten 45,1% aller Arbeitslosen maximal einen Pflichtschulabschluss, 17,3% aller Arbeitslosen hatten gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen, 39,4% waren ältere Menschen ab 45 Jahren und 26,6% Menschen ab 50 Jahren. Der Anteil von Jugendlichen unter 25 Jahren an der gesamten Arbeitslosigkeit lag bei 12,7%.

 

Finanzielle Absicherung bei Arbeitslosigkeit:

2014 bezogen 89,25% der vorgemerkten Arbeitslosen Leistungen der Arbeitslosenversicherung. 50,6% dieser Personen erhielten Arbeitslosengeld und 49,4% bezogen Notstandshilfe. Das 2014 ausbezahlte durchschnittliche Arbeitslosengeld betrug 893,9 Euro im Monat, die durchschnittliche Notstandshilfe lag mit 719,1 Euro nochmals deutlich darunter 〈4〉. Die im Durchschnitt ausbezahlten Leistungen liegen damit deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle 〈5〉 von 1.104 Euro.

 

Betroffenheit von Arbeitslosigkeit:

2014 waren 922.387 Personen (davon 43% Frauen) zumindest einen Tag beim AMS arbeitslos vorgemerkt und damit von Arbeitslosigkeit betroffen. Dies entspricht einer Zunahme um 4,1% im Vergleich zum Vorjahr. Mehr als jede vierte in Österreich beschäftigte Person ist damit zumindest einmal im Jahr von Arbeitslosigkeit betroffen.

Definitionen

 

Arbeitslosigkeit:

Für die österreichische Arbeitslosen-Statistik gelten jene Personen als arbeitslos, die zum Monatsende-Stichtag bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend gemeldet waren und nicht in Beschäftigung oder Ausbildung (Schulung) stehen. Die Arbeitslosenquote zeigt den Anteil arbeitsloser Personen am Arbeitskräftepotenzial, wobei unter letzterem die Summe aus Arbeitslosen und unselbständig Beschäftigten verstanden wird.

 

• Die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) erhobene Arbeitslosenquote beruht auf Umfragedaten des Mikrozensus. Hier gelten jene Personen als arbeitslos, die während einer bestimmten, abgefragten Woche nicht erwerbstätig waren, aktiv einen Arbeitsplatz suchen und innerhalb von zwei Wochen verfügbar sind. Nach Eurostat gelten daher auch Personen, die nur eine Stunde in der Woche gearbeitet haben, als erwerbstätig. Außerdem werden bei der „europäischen Zählung“ im Gegensatz zur österreichischen Zählweise auch Selbständige und geringfügig Beschäftigte berücksichtigt.

 

Langzeitarbeitslosigkeit:

Personen, die mehr als 365 Tage beim AMS arbeitslos gemeldet sind, gelten als „langzeitarbeitslos“ – diese Definition orientiert sich an den Vorgaben der europäischen Arbeitskräfteerhebung. Unterbrechungen bis zu 28 Tagen (zum Beispiel durch kurze Schulungen, Krankenstand oder kurze Beschäftigungsepisoden) werden hierbei nicht berücksichtigt. Eine längere Unterbrechung führt dazu, dass die Berechnung der Arbeitslosigkeitsdauer neu beginnt.

 

Langzeitbeschäftigungslosigkeit:

Mit diesem Indikator soll die Zahl jener Personen erfasst werden, die beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt mit besonders gravierenden Problemen konfrontiert sind. Als „langzeitbeschäftigungslos“ gelten Menschen, die bereits mehr als ein Jahr beim AMS im Status „arbeitslos“, „lehrstellensuchend“ und / oder „in Schulung“ vorgemerkt sind. Unterbrechungen bis zu zwei Monaten (z.B. durch eine kurze Erwerbstätigkeit) werden dabei nicht berücksichtigt, längere Unterbrechungen beenden jedoch die Phase der Langzeitbeschäftigungslosigkeit.

 

Folgen der Arbeitslosigkeit:

Je länger Arbeitslosigkeit dauert, desto schwerwiegendere Folgen hat sie für die betroffenen Menschen. Langzeitarbeitslosigkeit führt nicht nur zu einem hohen Armutsrisiko, sondern ist oft auch der Grund für psychische, gesundheitliche und/oder familiäre Probleme. Zudem führt sie oftmals zu gesellschaftlicher sowie sozialer Ausgrenzung. Langfristig ist auch die Entwertung der bestehenden Qualifikationen und Berufserfahrungen der betroffenen Menschen ein großes Problem für ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.

 

Erster Arbeitsmarkt:

Als „Erster Arbeitsmarkt“ oder „regulärer Arbeitsmarkt“ wird jener Bereich bezeichnet, in dem sich auf Grundlage der Marktwirtschaft ArbeitnehmerInnen und Wirtschaftsunternehmen (oder öffentliche Einrichtungen) als VertragspartnerInnen gegenüber stehen. Auch im ersten Arbeitsmarkt unterstützt die aktive Arbeitsmarktpolitik zum Beispiel mit der Eingliederungsbeihilfe die Beschäftigung von früher arbeitslosen Menschen.

 

Zweiter Arbeitsmarkt:

Der sogenannte „Zweite Arbeitsmarkt“ umfasst zeitlich befristete und im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik geförderte Arbeitsplätze – beispielsweise in Sozialökonomischen Betrieben (SÖB) sowie Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten (GBP). Er bietet zwar geschützte, aber doch möglichst wirtschaftsnahe Arbeitsplätze und soll bislang arbeitssuchende Menschen bei ihrem (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen. Neben einem befristeten Arbeitsplatz werden die sogenannten „TransitmitarbeiterInnen“ durch SozialarbeiterInnen betreut und bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützt. In Österreich sind in diesem Bereich rund 170 gemeinnützige Soziale Unternehmen tätig.

 

Dritter Arbeitsmarkt:

Der sogenannte „Dritte Arbeitsmarkt“ oder „Ersatzarbeitsmarkt“ bietet mit Hilfe staatlicher Förderungen dauerhaft geförderte Arbeitsplätze und somit einen geschützten Bereich für jene Menschen, die am regulären Arbeitsmarkt keine Chance auf Beschäftigung haben. Die geschützten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind ein Beispiel für diesen Bereich.

 

Erweiterter Arbeitsmarkt:

Begriffe wie „Zweiter Arbeitsmarkt“ und „Dritter Arbeitsmarkt“ können von den betroffenen Personen (durch die damit verbundene Hierarchisierung) als stigmatisierend empfunden werden. Viele Organisationen (wie auch arbeit plus – Soziale Unternehmen Österreich) bevorzugen daher für diese beiden Bereiche den Begriff „Erweiterter Arbeitsmarkt“.

 

Soziale Unternehmen: Soziale Unternehmen sind die Unternehmensform der Zukunft. Denn sie vereinen den Anspruch der Wirtschaftlichkeit mit einem gesellschaftlichen Ziel. arbeit plus – Soziale Unternehmen Österreich vernetzt ausschließlich gemeinnützige Soziale Unternehmen aus dem Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Seine Mitgliedsunternehmen unterstützen arbeitsmarktferne Menschen durch Beschäftigung, Beratung und Qualifizierung bei ihrem (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt.

 

[1] Quelle sofern nicht anders angegeben: AMS Österreich (http://iambweb.ams.or.at/ambweb/)

[2] Arbeitslosenquoten für spezielle Zielgruppen / Regionen werden in der Regel erst Mitte des Monats, nach Vorliegen der SV-Daten veröffentlicht. Daher beziehen sich diese Angaben auf das Vormonat.

[3] Quelle: Statistik Austria: http://www.statistik.at/web_de/statistiken/arbeitsmarkt/arbeitszeit/teilzeitarbeit_teilzeitquote/ (April 2015)

[4] Quelle: http://www.dnet.at/elis/ (1. Juni 2015)

[5] Quelle: EU-SILC 2013